AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der
Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen & Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH, Ochsenbergsteige 1, 73529 Schw. Gmünd-Degenfeld, nachfolgend auch eHs genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend auch Kunde oder Käufer genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, selbst wenn bei deren Abschluss nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt eHs nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich im Vorfeld besprochen und von eHs in Textform bestätigt. ie Geschäftsbedingungen von eHs und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn eHs in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die AGB können Sie jederzeit hier auf der Internetseite einsehen oder bei eHs anfordern.
2. Angebot & Vertragsschluss
Die Angebote von eHs sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages. Annahmeerklärungen sowie Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform. Fernmündliche Angebote bedürfen der Bestätigung. Im Zweifelsfall gilt das schriftlich Bestätigte. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Als Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung gelten bei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch Lieferschein bzw. Rechnung.
3. Preise & Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug
3.1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen berechnet. Die in den Katalogen und Preislisten von eHs angegebenen Preise sind netto und die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
3.2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges oder einer neuen Preisliste werden alle vorherigen Preislisten ungültig.
3.3. Die Zahlung von Kaufpreisen ist sofort fällig. Verzug tritt ein bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.
3.4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist eHs berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorkasse durchzuführen.
4. Leistungsort &Gefahrübergang
4.1. Leistungsort ist der Sitz der Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH. Sofern sich aus der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
4.2. Lieferungen erfolgen immer „frei Bordsteinkante“ und das Abladen sowie die dafür erforderlichen Hilfsmittel sind vom Kunden zu organisieren. Auf Anfrage ist Abladen gegen Aufpreis möglich.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe am Leistungsort auf den Kunden über.
4.4. Wird die Ware oder Leistung auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung auf den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des eHs-Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde sämtliche Transport-, Transportversicherungskosten sowie Zölle zu tragen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware oder Leistung ihm unter der angegebenen Adresse zugesandt werden kann. Ist wegen Unwegsamkeit des Versendungsortes oder ähnlicher Hindernisse die Anlieferung nicht möglich, hat der Kunde die durch die gescheiterte Versendung entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.
5. Beschaffenheit & Lieferung & Warenverfügbarkeit
5.1. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen, die Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Abweichungen von den beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel an den gelieferten Produkten dar.
5.2. Die Lieferzeitangaben von eHs sind immer circa-Angaben und aus dem Überschreiten dieser genannten Fristen können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.
5.3 Fixe Liefertermine oder –fristen bedürfen der Textform und sind mit Mehrkosten verbunden, die der Kunde zu tragen hat.
5.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, schlechte Witterung bei Montageleistungen usw.), hat eHs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Käufer kann hiervon auch keine Schadensersatzansprüche für sich ableiten.
5.4. eHs ist bei jedem Auftrag stets zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.