AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der
Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen & Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH, Ochsenbergsteige 1, 73529 Schw. Gmünd-Degenfeld, nachfolgend auch eHs genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend auch Kunde oder Käufer genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, selbst wenn bei deren Abschluss nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt eHs nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich im Vorfeld besprochen und von eHs in Textform bestätigt. ie Geschäftsbedingungen von eHs und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn eHs in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Die AGB können Sie jederzeit hier auf der Internetseite einsehen oder bei eHs anfordern.

 

2. Angebot & Vertragsschluss
Die Angebote von eHs sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrages. Annahmeerklärungen sowie Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform. Fernmündliche Angebote bedürfen der Bestätigung. Im Zweifelsfall gilt das schriftlich Bestätigte. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Als Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung gelten bei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch Lieferschein bzw. Rechnung.

 

3. Preise & Zahlungsbedingungen & Zahlungsverzug

3.1. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen Listenpreisen berechnet. Die in den Katalogen und Preislisten von eHs angegebenen Preise sind netto und die derzeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

3.2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges oder einer neuen Preisliste werden alle vorherigen Preislisten ungültig.

3.3. Die Zahlung von Kaufpreisen ist sofort fällig. Verzug tritt ein bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.

3.4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist eHs berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorkasse durchzuführen.

 

4. Leistungsort &Gefahrübergang

4.1. Leistungsort ist der Sitz der Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH. Sofern sich aus der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

4.2. Lieferungen erfolgen immer „frei Bordsteinkante“ und das Abladen sowie die dafür erforderlichen Hilfsmittel sind vom Kunden zu organisieren. Auf Anfrage ist Abladen gegen Aufpreis möglich.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe am Leistungsort auf den Kunden über.

4.4. Wird die Ware oder Leistung auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung auf den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des eHs-Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde sämtliche Transport-, Transportversicherungskosten sowie Zölle zu tragen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware oder Leistung ihm unter der angegebenen Adresse zugesandt werden kann. Ist wegen Unwegsamkeit des Versendungsortes oder ähnlicher Hindernisse die Anlieferung nicht möglich, hat der Kunde die durch die gescheiterte Versendung entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.

 

5. Beschaffenheit & Lieferung & Warenverfügbarkeit

5.1. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen, die Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Abweichungen von den beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel an den gelieferten Produkten dar.

5.2. Die Lieferzeitangaben von eHs sind immer circa-Angaben und aus dem Überschreiten dieser genannten Fristen können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

5.3 Fixe Liefertermine oder –fristen bedürfen der Textform und sind mit Mehrkosten verbunden, die der Kunde zu tragen hat.

5.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, schlechte Witterung bei Montageleistungen usw.), hat eHs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Käufer kann hiervon auch keine Schadensersatzansprüche für sich ableiten.

5.4. eHs ist bei jedem Auftrag stets zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6. Gewährleistung 6.1. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an der gelieferten Ware vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. 6.2. Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Waren entgegen des in der Produktbeschreibung angegebenen Verwendungszweckes eingesetzt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 6.3. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.   7. Eigentumsvorbehalt 7.1. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der eHs. 7.2. Der Kunde ist zur Veräußerung und zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgend beschriebenen Forderungen tatsächlich eHs übergehen. Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bzw. der Verbauung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an eHs ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden oder im Auftrag des Kunden mit dem Grundstück eines Dritten im Sinne von § 946 BGB verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten infolge des Einbaus der Sache bestehenden oder entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an eHs ab. eHs nimmt diese Abtretung an. Als Wert der Vorbehaltsware wird vereinbart der von eHs in Rechnung gestellte Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. eHs verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann eHs verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und eHs über den Zugriff unverzüglich zu unterrichten. 7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist eHs berechtigt, die Ware zurückzuverlangen, nachdem von eHs eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist. Nach Rücknahme der Ware ist eHs zur bestmöglichen Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Erfüllungsanspruch des Kunden erlischt in diesem Fall. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch eHs liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 7.5. eHs verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt eHs.   8. Haftung & Mängelrüge 8.1. Für Schäden haftet eHs nur dann, wenn eHs (sowie einem seiner Erfüllungsgehilfen) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von eHs (sowie einem seiner Erfüllungsgehilfen) zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung des Herstellers auf den Schaden beschränkt, der für ihn bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. 8.2. Eventuell auftretende Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. nach Entdeckung des Mangels, wenn dieser sich erst später zeigt, angezeigt werden, sofern der Käufer ein Kaufmann ist. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 8.3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Sie betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.   9.Datenschutz 9.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung eines Kaufvertrages werden verschiedene Daten des Kunden von eHs im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. 9.2. eHs gibt diese Daten nur an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen weiter, soweit dies erforderlich ist. 9.3. eHs versichert, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es gebe hierzu eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Einwilligung des Kunden.   10. Erfüllungsort & Gerichtsstand & anwendbares Recht & salvatorische Klausel 10.1. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fa. Eva Heinzmann Spielgeräte GmbH in 73529 Schw. Gmünd-Degenfeld. 10.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG). 10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen ABGs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die beide Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Schw. Gmünd-Degenfeld, den 1. September 2023.