FAQ

Welchen Fallschutz kann ich im Sicherheitsbereich einbauen?
Bodenmaterial Beschreibung Mindestschichtdicke Max. Fallhöhe
Beton / Stein / bitumengebundene Böden ≤ 60 cm
Oberboden / Rasen Regelung europaweit ≤ 100 cm
Rasen Sonderregelung für Deutschland ≤ 150 cm
Rindermulch zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, Korngröße 20–80 mm 30 cm ≤ 200 cm
40 cm ≤ 300 cm
Holzschnitzel mechanisch zerkleinertes Holz, ohne Rinde/Laubanteil, Korngröße 5–30 mm 30 cm ≤ 200 cm
40 cm ≤ 300 cm
Sand ohne schluffige/tonige Anteile, gewaschen, Korngröße 0,2–2 mm 30 cm ≤ 200 cm
40 cm ≤ 300 cm
Kies gewaschen, Korngröße 2–8 mm 30 cm ≤ 200 cm
40 cm ≤ 300 cm
sythetischer Fallschutz entsprechend HIC-Prüfung ≤ 300 cm

Welche stoßdämpfende Bodenart in Ihrem Fall ideal ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Häufigkeit der Benutzung, Lage des Spielplatzes, Budget, Wartungsanforderung etc. Wenn Sie sich in Ihrer Entscheidung noch nicht sicher sind, sprechen Sie uns darauf an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Ich suche ein bestimmtes Ersatzteil. Wie finde ich das?
Wir haben Ihnen unter Service – Ersatzteil-Service einige Ersatzteile zusammengestellt. Wenn das gesuchte Teil darin nicht enthalten ist oder Sie eine schnelle Antwort benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 176 21067702 oder senden Sie uns ein Foto des defekten Teils per Mail an info@heinzmann-spielgeraete.de und wir kümmern uns umgehend darum.

→ zum Ersatzteil-Service

Wer montiert meine neuen Spielgeräte?
Alle Geräte sind weitestgehend vormontiert, was die Installation vor Ort enorm vereinfacht. Spielgeräte müssen nicht zwingend von Fachleuten montiert werden, aber die Personen sollten entsprechend handwerklich visierte sein und die entsprechenden Gerätschaften dabeihaben.

Wir übernehmen gerne die fachgerechte Montage für Sie. Unser Montageteam hat jahrelange Erfahrung, kennt die Vorgaben der Spielgerätenorm hinsichtlich Abständen, Fundamentierung etc. und bringt alle Baumaschinen mit zu Ihnen auf die Baustelle. Fragen Sie die professionelle Montageleistung bei uns an!

Ab welcher Höhe benötigen wir eine stoßdämpfende Bodenart im Sicherheitsbereich um das Spielgerät herum?
Einerseits für Spielgeräte mit einer freien Fallhöhe von mindestens 60 cm und andererseits bei allen Spielgeräten mit einer „erzwungenen Bewegung“, d.h. Schaukeln, Wippen, Rutschen und Karussells und Seilbahnen.

Bei Kleinkindergeräten, deren max. Fallhöhe häufig unter 60 cm liegt, sollte mindestens Oberboden/Rasen eingebaut sein.

Ich habe schon Geräte und weiß nicht, ob sich die Sicherheitsbereiche der bisherigen mit den neuen Spielgeräten überschneiden dürfen?
Fallraumflächen mehrerer Geräte dürfen sich nur dann überschneiden, wenn es sich bei den Spielgeräten um keine Geräte einer „erzwungenen Bewegung“ (Schaukeln, Wippen, Rutschen und Karussells und Seilbahnen) handelt.

Senden Sie uns gerne einfach ein Foto von Ihrem jetzigen Gerät und sagen Sie uns, was Sie als Ergänzung planen. Wir zeigen Ihnen auf, was möglich ist.

Können Spielgeräte auf dem Dach einer Tiefgarage montiert werden?
Viele Geräte eignen sich für eine Installation auf einer Tiefgarage ohne herkömmliche Fundamentierung und können z. B. mit speziell angeschweißten Platten unter den Pfostenschuhen so aufgestellt werden, dass die Dachbeschichtung unberührt bleibt. Entscheidend für die Geräteauswahl ist immer die Höhe/Art des Tiefgaragen-Aufbaus und die max. zulässige Belastung sowie der Zugang zur Montagestelle. Wir kennen uns damit aus- vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und fragen Sie bei uns an!
Wie müssen Spielplätze kontrolliert werden?
  1. Die Visuelle Routine-Inspektion durch den Betreiber der Anlage à Erkennen der offensichtlichen Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Dabei sollte z.B. geschaut werden, ob Teile abgesplittert sind, ob Glasscherben oder andere Verunreinigungen in der Fallschutzfläche liegen etc. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.
  2. Die operative Inspektion durch den Betreiber der Anlage à Detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Anlage in Bezug auf Verschleiß. Es sollten beispielsweise alle Teile oder Schraubverbindungen auf ihren festen Sitz überprüft werden. Diese Inspektion sollte alle 1-3 Monate vorgenommen werden.
  3. Jährliche Hauptinspektion durch einen Sachverständigen à Inspektion zur Feststellung des allgemeinen Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen. Hierbei werden von einer fachkundigen Person z.B. der Materialzustand, die Fallschutzflächen, die Funktionsfähigkeit oder die Anlagen-Sicherheit nach Reparaturen / Ergänzungen geprüft. Diese Inspektion sollten in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorgenommen werden.

Ihre Ansprech­partnerin

Eva-Maria Heinzmann-Kolmbach

Geschäftsführerin

„Mein Fokus liegt immer auf dem Spielwert- mit Leidenschaft und Sachverstand finde ich für Sie die Spielgeräte, die Ihre Kinder sicher begeistern.“

Planen Sie schon Heute mit eHs

Kontaktaufnahme